Ihre Apotheke ::: KUR-Apotheke WolterIhre Apotheke ::: KUR-Apotheke Wolter Ihre Apotheke ::: KUR-Apotheke Wolter SUCHE IMPRESSUM SITEMAP

Kur-Apotheke
Dienstleistungen
Infothek
Ärzte und Kliniken in Bad Berleburg
Kontakt
Notdienst in Bad Berleburg

Infothek Ihrer Apotheke ::: Kur-Apotheke Wolter
Übersicht
Bluthochdruck
Blasenschwäche
Schlaganfall
Vorsorge-Risiko-Test
Diabetes mellitus
Sonnenschutz
Mutter und Kind
Selbsthilfegruppen
Diabetiker-INFO
Reiseapotheke
Reisekrankheiten
Impfkalender
Hausapotheke
Der Mensch
Vorsicht: Zecken!
Pflegekosmetik
Organspendeausweis
Knochenmarkspende
 
CALL-BACK-Service ::: KUR-Apotheke Wolter (Bad Berleburg)
DIABETICA
    : : : Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene : : :

Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche
Impfkalender
für Säuglinge, Kinder
Jugendliche und
Erwachsene
Empfehlungen der Ständigen
Impfkommission (STIKO)
(Stand: August 2010)

Impfkalender

Links zum Thema Impfung/Reiseimpfberatung


Influenzasaison 2010/2011:
Influenzaschutzimpfung auch für Schwangere

Robert-Koch-Institut (RKI), Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben auf einer gemeinsamen Pressekonferenz zum Beginn der diesjährigen Influenzasaison nachdrücklich zur Influenza-Schutzimpfung geraten. Dabei stellte sie mit der Empfehlung einer generellen Influenza-Schutzimpfung für alle Schwangeren auch die wesentlichen Neuerungen bei den aktuellen Impfempfehlungen und die Zusammensetzung des aktuellen Grippeimpfstoffes vor.

Die Immunisierung von älteren Menschen über 60 Jahren, Kindern und Erwachsenen mit chronischen Erkrankungen wird dringend angeraten. Die wichtigste Veränderung der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) im Vergleich zum letzten Jahr ist die Empfehlung einer generellen Influenza-Schutzimpfung für alle Schwangeren. Sie wurde zum ersten Mal ausgesprochen. Zu dieser Neuerung kam es, da bei Schwangeren ein deutlich schwererer Krankheitsverlauf beobachtet wurde. Das Risiko einer Influenza-Hospitalisierung war bei Schwangeren mehr als sechs Mal höher als bei nichtschwangeren Frauen.

... Bis jetzt wurde die Chargenfreigabe für ca. 20 Millionen Dosen Influenza-Impfstoff erteilt, die bereits an impfende Ärzte verteilt werden.

Gemeinsame Kampagne: "Wir kommen der Grippe zuvor"

Unter dem Motto "Wir kommen der Grippe zuvor" wollen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Robert-Koch-Institut (RKI) in einer gemeinsamen Kampagne die in den vergangenen Jahren niedrigen Impfraten steigern.

Materialien zum Infektionsschutz können kostenlos bei der BZgA (www.bzga.de) bestellt werden.

Darüber hinaus bietet die BZgA unter www.impfen.de eine neue Internetseite rund um das Thema Impfen an. Sie gibt Fachkreisen und allen Interessierten die Möglichkeit, sich umfassend über den Nutzen von Impfungen zu informieren.

Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung - DAZ aktuell (16.09.2010)

Neue Impfempfehlung: Masernschutz für Erwachsene

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat heute ihre neuen Empfehlungen veröffentlicht: Demzufolge sollten sich alle jungen Erwachsenen gegen Masern und Schwangere generell gegen Grippe impfen lassen. Die neuen Empfehlungen sind im Epidemiologischen Bulletin Nr. 30/2010 enthalten. Die Masern-Impfung empfiehlt die STIKO allen Menschen, die nach 1970 geboren wurden und nur einmal geimpft sind oder deren Impfstatus unklar ist. Dies gelte vor allem für Personen, die im Gesundheitsdienst oder Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten oder Kontakt mit immunsupprimierten Menschen haben. Der Grund für diese Empfehlung sind Impflücken in dieser Altersgruppe, die immer wieder zu Masernausbrüchen beitragen.

Als weitere Neuerung empfiehlt die STIKO erstmals eine Grippeimpfung für alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon; bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens bereits ab dem ersten Trimenon. Der Grund für diese Empfehlung ist, dass Schwangere ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe der Erkrankung aufweisen. Der übliche saisonale Grippeimpfstoff, der sich jedes Jahr aus den drei aktuell am häufigsten auftretenden Influenza-Virustypen zusammensetzt, wird auch das pandemische Influenzavirus («A/H1N1/California/2009») enthalten. Deshalb ist die spezielle Impfempfehlung zur Pandemischen Influenza 2009 nicht mehr erforderlich und wurde von der STIKO bis auf Weiteres zurückgezogen.

Bei der Rötelnimpfung empfiehlt die STIKO, dass alle Frauen im gebärfähigen Alter zweimal geimpft sein sollen. Bei Meningokokken hat die STIKO die Verfügbarkeit eines neu zugelassenen tetravalenten Konjugatimpfstoffs berücksichtigt. Bei den Impfempfehlungen zu Tollwut und Cholera wurden Änderungen der epidemiologischen Situation beziehungsweise internationalen Empfehlungen Rechnung getragen. Sämtliche Änderungen sind auf der Website des RKI unter www.rki.de nachzulesen. (ch)

Quelle: Pharmazeutische Zeitung online (02.08.2010)

Alle Kinder gegen Windpocken impfen

Künftig sollten alle Kinder gegen Windpocken und alle Frauen mit Kinderwunsch gegen Keuchhusten geimpft werden, empfiehlt die Ständige Impfkommission.

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, die STIKO, hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert und veröffentlicht. Die wesentlichen Veränderungen: die Windpockenimpfung wird die jetzt für alle Kinder empfohlen, die Keuchhustenimpfung allen Frauen mit Kinderwunsch. Zu letzerer wird vor der Geburt eines Kindes auch allen engen Kontaktpersonen geraten. Außerdem hat die STIKO die Impfempfehlungen für chronisch Kranke präzisiert.

Mit der aktuellen Empfehlung für die Windpocken- oder Varizellenimpfung wird diese zur Standardimpfung im Impfkalender. Bislang war sie eine so genannte Indikationsimpfung für spezielle Risikogruppen (und deren Kontaktpersonen) sowie für Jugendliche, die noch keine Windpocken hatten. Diese Empfehlungen waren in der Vergangenheit allerdings zu selten umgesetzt worden.

Mit dem nicht optimalen Impfstatus von Personen mit chronischen Krankheiten hat sich eine Arbeitsgruppe der STIKO befasst. Chronische Krankheiten werden nicht selten als Kontraindikation (Hinderungsgrund) angesehen, obwohl sie nach den STIKO-Empfehlungen eindeutig als "falsche Kontraindikation" definiert sind. Die Kommission hat deshalb in den einführenden Absatz zum Impfkalender einen Satz eingefügt, der ausdrücklich darauf hinweist, dass auch Personen mit chronischen Krankheiten alle empfohlenen Standardimpfungen erhalten sollten, sofern keine spezifischen Kontraindikationen vorliegen.

Impfungen schützen nicht nur den Geimpften vor der Krankheit. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten können einzelne Krankheitserreger weltweit ausgerottet werden. "Um dieses Ziel in Deutschland auch bei den Masern zu erreichen, muss insbesondere die für den 15. bis 23. Lebensmonat empfohlene zweite Schutzimpfung wesentlich häufiger genutzt werden", appelliert Reinhard Kurth, Präsident des Robert Koch-Instituts, an Eltern und Ärzte.

Über 800 Maserfälle in NRW

Die Zahl der Masernerkrankungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat sich über die Osterfeiertage auf über 800 erhöht. Wie das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (LÖGD) in Münster mitteilte, sind vor allem Duisburg (263 Fälle), Wesel (125 Fälle) und Mönchengladbach (112 Fälle) besonders stark betroffen. „Noch immer werden täglich neue Erkrankungen gemeldet. Kinder, bei denen ein Verdacht auf eine Masernerkrankung besteht, dürfen auf keinen Fall in eine Gemeinschaftseinrichtung geschickt werden“, appelliert Dr. Horst-Gerd Baumeister, Leiter der Abteilung Hygiene und Infektiologie am LÖGD vor Schulbeginn an alle betroffenen Eltern. Typisch für Masern sind: hohes Fieber mit ausgeprägtem Krankheitsgefühl, ein Ausschlag, der sich über den ganzen Körper ausbreiten kann, tränende, lichtempfindliche Augen und ein ausgeprägter Husten. Wenn die Krankheit ohne Komplikationen verläuft, verschwinden die Beschwerden nach etwa 2 Wochen. „Am Anfang einer Erkrankung sind Masern nicht so leicht zu erkennen – die Symptome sind eher unspezifisch. Wenn das Kind aber Fieber hat und sich schlecht fühlt, sollte der Arzt schnell aufgesucht werden. Ein infiziertes Kind ist eine große Gefahr für andere ungeschützte Kinder. Masern sind hochansteckend. Nahezu jeder Kontakt führt auch zu einer Übertragung“, warnt Dr. Martin Terhardt, niedergelassener Kinder- und Jugendarzt aus Ratingen vom Ausschuss Prävention und Frühtherapie des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).

Jugendliche besonders gefährdet – Impfungen dringend empfohlen

Die meisten Erkrankten sind in der Altersgruppe zwischen 12 und 18 Jahren. „Fast alle uns bekannten Fälle hatten keinen oder einen nur unzureichenden Impfschutz. Und leider sind viele in diesem Alter nicht gegen Masern immun. Wir raten daher allen dringend, ihren Impfpass zu überprüfen und versäumte Impfungen gegebenenfalls nachzuholen“, rät Dr. Baumeister. Bisher mussten 131 Personen mit schweren Verläufen in Krankenhäuser eingewiesen werden. „Masern sind alles andere als harmlos. Je älter die Erkrankten sind, desto häufiger kommt es zu Komplikationen. Mit den Masern können Mittelohr- und Lungenentzündungen auftreten. Wir fürchten aber besonders die Masernenzephalitis – eine Entzündung des Gehirns durch die Masernviren, die auch tödlich verlaufen kann“, so Terhardt. Neben den älteren Erkrankten sind insbesondere auch Säuglinge gefährdet. „Eine seltene, aber fatale Spätfolge der Masern ist die chronische Gehirnentzündung „SSPE“ (Subakute Sklerosierende Panenzephalitis). Neueste Untersuchungen zeigen, dass diese Erkrankung, die immer tödlich verläuft, vor allem nach Infektionen im ersten Lebensjahr häufiger auftritt. Mütter sollten also unbedingt den eigenen Impfstatus überprüfen und den Säugling vor einer Ansteckung schützen“, so Terhardt. Nach Angaben des LÖGD haben sich während des laufenden Masernausbruchs in NRW fast 50 Säuglinge mit Masern angesteckt. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Institutes empfiehlt zwei Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) für alle Kinder bis zum zweiten Lebensjahr. Diese Impfungen werden für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre von der Kasse erstattet. Auch wer sich als Erwachsener beim Arzt impfen lässt, muss keine Praxisgebühr zahlen - Impfungen sind Vorsorgeleistungen und daher von dieser Gebühr befreit.

Quelle: Kinder- und Jugendärzte im Netz (24. April 2006)

Internet:
www.kinderaerzteimnetz.de/bvkj/aktuelles1/show.php3?id=1961&nodeid=26

Der Der Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Tabelle 1) umfasst Impfungen zum Schutz vor:

Die Standardimpfungen des Impfkalenders (S, SM, A) sind von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit und deshalb für alle Angehörigen der jeweils genannten Alters- oder Bevölkerungsgruppen empfohlen. Nachfolgend sind den empfohlenen Impfungen die Impftermine zugeordnet. Abweichungen vom empfohlenen Impfalter sind möglich und unter Umständen notwendig. Die angegebenen Impftermine berücksichtigen die für den Aufbau eines Impfschutzes notwendigen Zeitabstände zwischen den Impfungen. Die Früherkennungsuntersuchungen für Säuglinge und Kinder, die Schuleingangsuntersuchung, Schuluntersuchungen, die Jugendgesundheitsuntersuchungen sowie die Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sollen für die Impfprophylaxe genutzt werden. Die im Impfkalender empfohlenen Standardimpfungen sollten auch alle Personen mit chronischen Krankheiten erhalten, sofern keine spezifischen Kontraindikationen vorliegen.

Ein vollständiger Impfschutz ist nur dann gewährleistet, wenn die vom Hersteller angegebene Zahl von Einzeldosen verabreicht wurde (Packungsbeilage/Fachinformationen beachten).

Die Erfahrung zeigt, dass Impfungen, die später als empfohlen begonnen oder für längere Zeit unterbrochen wurden, häufig nicht zeitgerecht fortgesetzt werden. Bis zur Feststellung und Schließung von Impflücken, z. B. bei der Schuleingangsuntersuchung, verfügen unzureichend geimpfte Kinder nur über einen mangelhaften Impfschutz. Wegen der besonderen Gefährdung in der frühen Kindheit muss es daher das Ziel sein, unter Beachtung der Mindestabstände zwischen den Impfungen möglichst frühzeitig die empfohlenen Impfungen durchzuführen und spätestens bis zum Alter von 14 Monaten die Grundimmunisierungen zu vollenden. Noch vor dem Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung, spätestens aber vor dem Schuleintritt, ist für einen vollständigen Impfschutz Sorge zu tragen. Spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (d. h. bis zum Tag vor dem 18.Geburtstag) sind bei Jugendlichen versäumte Impfungen nachzuholen.

Unabhängig von den genannten Terminen sollten, wann immer eine Arztkonsultation erfolgt, die Impfdokumentation überprüft und fehlende Impfungen nachgeholt werden.


Impfkalender

Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene nach den Empfehlungen der STIKO (Stand: August 2010)

Um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten, sollten vorzugsweise Kombinationsimpfstoffe verwendet werden. Impfstoffe mit unterschiedlichen Antigenkombinationen von D/d, T, aP/ap, HB, Hib, IPV sowie von MMR und MMR-Varizellen sind verfügbar. Bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen sind die Angaben des Herstellers zu den Impfabständen zu beachten. Zur gleichzeitigen Gabe von Impfstoffen sind die Angaben der Hersteller zu beachten.

Der Zeitpunkt der empfohlenen Impfungen wird in Monaten und Jahren angegeben. Die Impfungen sollten zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Die untere Grenze bezeichnet vollendete Lebensjahre bzw. Lebensmonate. Die obere Grenze ist definiert durch den letzten Tag des aufgeführten Alters in Jahren/Monaten. Beispiel: Die Angabe "12 bis 17 Jahre" bedeutet: Vom vollendeten 12. Lebensjahr (12. Geburtstag) bis zum Ende des 18. Lebensjahres (letzter Tag vor dem 18. Geburtstag).


1.
= erste Impfung, 2. = zweite Impfung, usw.

A
= Auffrischimpfung: Zu den Impfabständen bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen, die Td-Antigen beinhalten, siehe Anwendungshinweis in den Neuerungen der Empfehlungen der STIKO Epid. Bull. 33/2009.

G = Grundimmunisierung aller noch nicht geimpften Jugendlichen bzw. Komplettierung eines unvollständigen Impfschutzes.

S = Standardimpfungen mit allgemeiner Anwendung = Regelimpfungen.

SM = Standardimpfungen für Mädchen

a) = Zu diesen Zeitpunkten soll der Impfstatus unbedingt überprüft und gegebenenfalls vervollständigt werden.

b)
= Ab einem Alter von 5 bzw. 6 Jahren wird zur Auffrischimpfung ein Impfstoff mit reduziertem Diphtherietoxoid-Gehalt (d) verwendet.

c) = Bei monovalenter Anwendung bzw. bei Kombinationsimpfstoffen ohne Pertussiskomponente kann diese Dosis entfallen.

d) = Siehe Anmerkungen "Postexpositionelle Hepatitis-B-Prophylaxe bei Neugeborenen" (S. 281).

e) = Zur Möglichkeit der Koadministration von Impfstoffen sind die Fachinformationen zu beachten.

* =
Abstände zwischen den Impfungen der Grundimmunisierung mindestens 4 Wochen; Abstand zwischen vorletzter und letzter Impfung der Grundimmunisierung mindestens 6 Monate.

** = Generelle Impfung gegen Pneumokokken für Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff; Standardimpfung für Personen > 60 mit Polysaccharid-Impfstoff; Wiederholungsimpfung im Abstand von 5 Jahren nur bei bestimmten Indikationen (vgl. Tabelle 2, S. 290).

*** = Mindestabstand zwischen den Impfungen 4 bis 6 Wochen.

***# = Jährlich mit dem von der WHO empfohlenen aktuellen Impfstoff.

***## = Grundimmunisierung mit 3 Dosen für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren.

***### = Jeweils 10 Jahre nach der letzten vorangegangenen Dosis.

******* = Alle Erwachsenen sollen die nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap-Kombinationsimpfung (bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV-Kombinationsimpfung) erhalten.

Impfkalender:
Epidemiologisches Bulletin Nr. 30, 2. August 2010 (PDF-Datei)

 


Link-Tipp

Ständige Impfkommission (STIKO) / Robert-Koch-Institut

Das Robert-Koch-Institut ist für die Gesundheitsberichterstattung zuständig. Hier finden Sie u.a. alles Wissenswerte über den Themenkomplex Impfungen etc.

Internet: www.rki.de

Robert Koch-Institut

Impfen.de - Das deutsche Infoportal
zum Schutz vor Infektionskrankheiten

Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Denn gerade Infektionskrankheiten können oft verheerende Folgen haben. Dieses Portal informiert Sie über Infektionskrankheiten und wie Sie sich davor schützen können.

Internet: www.impfen.de

Impfen.de - Das deutsche Infoportal zum Schutz vor Infektionskrankheiten

TropenMedicus - Gesund bleiben auf Reisen

Länderinformationen
Informieren Sie Sich genau über Ihr Reiseziel, nötige Impfungen und mögliche Risiken. Besondere Aufmerksamkeit gilt der tückischen Malariakrankheit.

Sonne, Mücken, Wasserhygiene ...
Sonnenbrand & Mückenstiche sind unliebsame Souvenirs einer Urlaubsreise. Lesen Sie, was zu beachten ist, um den "Rote-Haut-Effekt" zu vermeiden.

Medizinischer Ratgeber
Sollte dann doch ein Umstand Ihre schönsten Tage trüben, am besten ohne Panik zum nächsten Arzt. Dieser Service ist weltweit erreichbar.

Reisemedizinischer Infodienst

Kinder- und Jugendärzte im Netz

Internetseite des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen, sie gehören mit ihren speziellen gesundheitlichen Problemen zu ihrem Facharzt! Wir sind die Hausärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Deutsches Grünes Kreuz (DGK)

Das Deutsche Grüne Kreuz (DGK) ist eine Vereinigung zur Förderung der Gesundheitsvorsorge in Deutschland.

Internet: www.dgk.de

CHIRON | VACCINES: www.impfen.de

Schwerpunkt dieser Homepage sind Standardimpfungen und Information zur Grippe- und Pneumokokken-Impfung (Lungenentzündung).

Internet: www.impfen.de

Chiron Behring GmbH & Co. KG

 
SUCHE IMPRESSUM SITEMAP
   
Kur-Apotheke · Apotheker Karsten Wolter · Poststraße 15 (Sparkassengebäude) · 57319 Bad Berleburg
Telefon (0 27 51) 92 64-0 · Kundentelefon (08 00) 1 47 03 69 · Fax (0 27 51) 92 64 30 · eMail info@kur-apotheke-wolter.de
© 2000-2011 · powered by  jr webdesign